Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich mit den Schulleitungen der staatlichen Schweriner Schulen mit dem Ziel in Verbindung zu setzen, gemeinsam Konzepte für Schulgärten an den jeweiligen Schulen zu entwickeln und umzusetzen. Es ist in Erwägung zu ziehen, den Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin e.V. bei den Gesprächen und der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für die jeweiligen Konzepte einzubeziehen.
In Absprache zwischen der Landeshauptstadt Schwerin als sächliche Schulträgerin und den Schulen selbst soll zur Finanzierung ein Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung nach der Richtlinie für die Förderung von Schulgärten beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V gestellt werden.
Der Oberbürgermeister hat der Stadtvertretung einmal jährlich zum jeweiligen Schuljahresbeginn über den aktuellen Stand zu berichten.
Begründung:
Bis dato haben lediglich zwei staatliche Schweriner Schulen einen klassischen Schulgarten, die GS Brinckman und die IGS Brecht. Einige wenige haben zumindest eine individuelle Anlage, wie zum Beispiel die Albert-Schweitzer-Schule oder das Mecklenburgische Förderzentrum Schwerin, die beide ein behindertengerechtes Hochbeet im Innenhof bzw. angelegte behindertengerechte Anlagen haben. Der überwiegende Teil der Schulen hat jedoch keinen Schulgarten. Dabei können in Schulgärten viele Kompetenzen erworben werden. Und natürlich steckt im Garten auch jede Menge Wissen, das entdeckt und gelernt werden kann. Der Schulgarten ist ein einzigartiger Ort für forschend-entdeckendes und situatives Lernen.
In Zusammenarbeit mit dem Kreisverband der Gartenfreunde Schwerin e.V. können gegebenenfalls auch Lösungen entwickelt werden, um Schulgärten in Kleingartenanlagen anzusiedeln.
Mit Hilfe von Zuwendungen unterstützt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V die Förderung von Schulgärten. Dazu bedarf es einer Antragsstellung (https://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/ downloads/Antragsformular_schulgartenfoerderung.pdf).
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