Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, durch Abnahme und regelmäßige Kontrollen von Baustelleneinrichtungen / -absicherungen durch den kommunalen Ordnungsdienst dafür Sorge zu tragen, dass Baustellen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt so gesichert werden, dass eine Passage dieser Baustellen für Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und mobilitätsbeeinträchtigte Personen weitgehend hindernisfrei und komfortabel möglich ist.
2. Bei den Genehmigungen für Absperrungen von öffentlichem Raum im Zuge von Bauvorhaben sind die Antragsteller durch gesonderten Hinweis darauf aufmerksam zu machen.
Begründung:
Die Belange von Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und mobilitätsbehinderten Personen werden bei der Anlage von Baustellen auf dem Gebiet der Landeshauptstadt häufig nicht beachtet. Regelmäßige Baustellen-Kontrollen sollen dazu beitragen, diesem Umstand Rechnung zu tragen.
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