Beschlussvorschlag:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtvertretung Vorschläge vorzulegen, wie die Zugänglichkeit und Erreichbarkeit von Verwaltungsbereichen und Mitarbeitern im Stadthaus für Menschen mit einer Beeinträchtigung - insbesondere Menschen mit einer Sehbehinderung bzw. Sehbeeinträchtigung - neben den bereits vorhandenen Maßnahmen, wie Brailleschrift oder Ansagen im Fahrstuhl, verbessert werden können.
Für die Herstellung der Barrierefreiheit im Stadthaus gemäß des Lokalen Teilhabeplans der Landeshauptstadt ist ein barrierefreies Wegeleit- und Orientierungssystem in die Überlegungen einzubeziehen, welches unter anderem Bodenindikatoren, Handläufe, erhabene Profilschrift, taktile Raumschilder, die Nachrüstung von automatischen Türöffnern (Flur im Erdgeschoss, Aufzug B und C sowie Eingang Cafeteria) und auch Türfeststellanlagen vorsieht.
2. Bis zum Januar 2021 ist der Stadtvertretung ein Konzept vorzulegen, mit welchen Maßnahmen die Zielstellung nach Nr. 1 umgesetzt werden kann, welcher Finanzbedarf erforderlich wäre und bis wann eine Umsetzung vorgenommen sein könnte.
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.