Fraktion UNABHÄNGIGE BÜRGER
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14.05.2021

Zulässigkeit des Radentscheids laut Kommunalaufsicht fraglich; Horn (UB): Deutliche Hinweise auf Rechtswidrigkeit von Mehrheit der Stadtvertretung ignoriert

Gemeinsam hatten die Fraktionen UNABHÄNGIGE BÜRGER und CDU/FDP zur letzten Sitzung der Stadtvertretung Ende April einen Ersetzungsantrag zur Vorlage „Radentscheid“ eingebracht, mit dem die wesentlichen Zielstellungen der Unterschriftensammlung aufgegriffen und direkt von der Stadtvertretung beschlossen werden sollten. Diese Initiative wurde nach einer hitzigen Diskussion von den übrigen Fraktionen abgelehnt, weil man dort keine Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit des Bürgerbegehrens sah. Nunmehr hat sich das Innenministerium als Rechtsaufsichtsbehörde eingeschaltet und kommt zu der Auffassung: Die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist materiell rechtswidrig.

Fraktionsvorsitzender Silvio Horn erklärt dazu:
„Es gab frühzeitig bereits sehr deutliche Hinweise auf die Rechtswidrigkeit des Bürgerbegehrens. Diese wurden von der Mehrheit der Stadtvertretung aber leider ignoriert. Uns hat man unterstellt, wir wären gegen Interessen des Radverkehrs und gegen Bürgerentscheide. Beides ist völlig absurd. Bürgerinteressen sind originärer Antrieb unseres politischen Agierens und die Verbesserung der Radinfrastruktur ein Wahlversprechen. Dass wir daran arbeiten, zeigt unser Antrag zu Radfahrstreifen in der Lübecker Straße. Angesichts der Debatte in der Stadtvertretung musste man den Eindruck haben, andere Fraktionen hatten sich entweder mit der Stellungnahme des Innenministeriums nicht auseinandergesetzt, oder sie hatten unseren Ersetzungsantrag nicht gelesen. So ist die Mehrheit leider unkritisch der Verwaltungsvorlage gefolgt, die ebenfalls viel zu leichtfertig mit den Bedenken der Kommunalaufsicht umgegangen ist. Auch haben die Initiatoren, allen voran die Sprecherin Kröner, nicht die Chance unseres alternativen Vorschlages gesehen, sondern auf abwertende Weise im Rahmen der Sitzung der Stadtvertretung versucht, uns in eine fahrradfeindliche Ecke zu stellen. Selbst im Nachgang wurde mit Falschinformationen in einem Newsletter Stimmung gegen uns gemacht. Dabei sind die von uns alternativ zu baulich getrennten Geh- und Radwegen vorgeschlagenen Radfahrstreifen keine lediglich empfehlenden Kritzeleien auf der Straße, sondern eine klare Zuweisung eines geschützten Verkehrsraums für Radfahrer, wie sie auch der ADFC empfiehlt. Hierzu gehören eben nicht die Schutzstreifen am Obotritenring, was von den Initiatoren bewusst falsch dargestellt wird. Nach wie vor unterstützen wir den Gedanken zur Verbesserung der Radinfrastruktur in der Landeshauptstadt und bekennen uns zu den Zielstellungen, unter anderem mehr sichere, breite und komfortable Radwege zu bauen, ein engmaschiges Radverkehrsnetz zu entwickeln, Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten sicherer zu gestalten und die Anzahl der Fahrradstellplätze zu erhöhen.“
Nach Auffassung der Rechtsaufsichtsbehörde ist die gefasste Beschlussfassung zum Radentscheid auch mangels fehlender Angabe der Kostendeckung rechtswidrig. Dies sei insbesondere mit Blick auf die weggefallene dauernde Leistungsfähigkeit der Landeshauptstadt Schwerin auch nicht unbeachtlich.

 78_Zulässigkeit des Radentscheids laut Kommunalaufsicht fraglich_14.05.2021.pdf


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