Mit einem Änderungsantrag zur Vorlage „Radentscheid“ wollen die Fraktionen Unabhängige Bürger und CDU/FDP die tragenden Grundgedanken des Radentscheids aufgreifen und damit den erklärten Willen von über 4.000 Unterstützern umsetzen. Die eingereichte Fassung der Initiatoren begegne leider rechtlichen Bedenken, so dass ein Beschluss in dieser Form oder ein Bürgerentscheid darüber aus Sicht der Antragsteller nicht möglich ist.
Die Fraktionsvorsitzenden Silvio Horn (UB) und Gert Rudolf (CDU/FDP) erklärten hierzu:
„Wir sind den Initiatoren des Radentscheids zu Dank verpflichtet, dass sie dieses wichtige Thema mit so viel Engagement vorangetrieben haben. Wir sehen auch mit Respekt und Anerkennung, dass so viele Schwerinerinnen und Schweriner sich mit ihrer Unterschrift für die Verbesserung der Radinfrastruktur in der Landeshauptstadt ausgesprochen haben. Deswegen unterstützen wir das Grundanliegen auch mit Nachdruck und wollen mit unserem alternativen Beschlussvorschlag ein klares politisches Signal verknüpfen: Wir werden die Radinfrastruktur der Stadt mehr in den Fokus rücken und sie schrittweise verbessern! Die fünf zentralen Forderungen des Radentscheids finden sich in unserem Vorschlag daher wieder. Sie sollen in den kommenden sechs Jahren umgesetzt werden. Wir bekennen uns also zu den Zielstellungen, u .a. mehr sichere, breite und komfortable Radwege zu bauen, ein engmaschiges Radverkehrsnetz zu entwickeln, Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten sicherer zu gestalten und die Anzahl der Fahrradstellplätze zu erhöhen. Ergänzt haben wir, dass der Stadtvertretung jährlich im Voraus die beabsichtigten Maßnahmen und der Kosten zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Damit wird für alle der Umsetzungsprozess transparent und verbindlich. Wir hoffen, dass die Initiatoren und Unterstützer sehen, dass auch uns dieses Thema am Herzen liegt.“
Nötig ist ein alternativer Beschlussvorschlag deswegen, weil es erhebliche Bedenken gegen die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gäbe. So mussten die Initiatoren bereits den Punkt 3.1 streichen, weil dieser nicht der Mitbestimmung der Stadtvertretung obliegt, sondern der Verwaltung originär als Aufgabe übertragen ist. Darüber könne also kein Bürgerentscheid erfolgen. Rechtlich auch bedenklich ist die Vielzahl von Einzelforderungen, denn bei einem Bürgerentscheid wird in der Regel lediglich eine Frage gestellt. Hier aber sei es aber ein Forderungskatalog, zudem mit einem Haushaltsvorgriff von insgesamt über 22 Mio. Euro, der in dieser Form auch rechtlich nicht zulässig sei. Bedauerlich sei, dass diese rechtlichen Hemmnisse nicht zu Beginn der Unterschriftensammlungen geprüft wurden.
Die an dieser Stelle vorgesehenen Inhalte können aufgrund Ihrer aktuellen Cookie-Einstellungen nicht angezeigt werden.
Diese Webseite bietet möglicherweise Inhalte oder Funktionalitäten an, die von Drittanbietern eigenverantwortlich zur Verfügung gestellt werden. Diese Drittanbieter können eigene Cookies setzen, z.B. um die Nutzeraktivität zu verfolgen oder ihre Angebote zu personalisieren und zu optimieren.
Diese Webseite verwendet Cookies, um Besuchern ein optimales Nutzererlebnis zu bieten. Bestimmte Inhalte von Drittanbietern werden nur angezeigt, wenn die entsprechende Option aktiviert ist. Die Datenverarbeitung kann dann auch in einem Drittland erfolgen. Weitere Informationen hierzu in der Datenschutzerklärung.