Beschlussvorschlag
I. Der Hauptausschuss beschließt, das Verfahren zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 16.91.01 "Zippendorf" unter folgender Maßgabe einzuleiten:
1. Der Charakter der Strandpromenade (Bäderarchitektur) ist zu erhalten.
2. Es wird eine maximale Gebäudehöhe von 3 Geschossen festgelegt. Zusätzliche Staffelgeschosse sind nicht gestattet.
3. Ein einheitlicher Gebäudetypus mit passendem Gebietscharakter wird unter Berücksich-tigung der Umgebung bzw. der vorhandenen Bebauung sichergestellt.
4. Das Landschaftsschutzgebiet ist größtenteils zu erhalten. Der Verlauf ist zu prüfen.
II. Der Hauptausschuss beauftragt unbeschadet vom Beschluss zu I. die Verwaltung damit, im Zuge des Aufstellungsverfahrens, ggf. spätestens bis zum Beschluss des B-Planes sicherzustellen, dass das Strandhotel in seiner Erhaltung und Sanierung zwingend als erster Bau-abschnitt ausgeführt wird.
Begründung
In der Stadtvertretung herrscht Einigkeit, dass das Strandhotel erhalten bleiben soll. Insoweit wird ein Änderungsbedarf am B-Plan grundsätzlich mitgetragen. Mit den vorstehenden Maßgaben soll sichergestellt werden, dass bei der Erarbeitung bestimmte Eckpunkte eingehalten werden.
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